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Ein Vereinskassier greift in die Klubkasse. Ein Verwaltungsrat lässt
private Auslagen über die Firmenkasse laufen. Ein Mitarbeiter entwendet
Lagerartikel und verbucht diese als Schwund. Ein Sachbearbeiter lässt
private Baurechnungen über ein Firmenprojekt „abwickeln“. Typische
Fälle. Doch was ist das Profil eines typischen Betrügers? Welche
Warnsignale sind zu beachten? Können die interne Kontrolle und die
externe Revision Betrugsfälle und Veruntreuungen verhindern?
Betrugsfälle und Veruntreuungen kommen in allen Organisationsformen vor.
Aufgrund einer
KPMG-Studie (Juni 2011) wurde das Durchschnittsprofil
eines Wirtschaftsbetrügers ermittelt: Er ist männlich, mittleren Alters,
arbeitet seit mehreren Jahren im Unternehmen und handelt selten alleine.
Er arbeitet in einer Finanz-Funktion oder ist im finanznahen Bereich
tätig. Er bleibt trotz Warnsignalen oftmals lange unerkannt.
Die Motive für eine kriminelle Tat sind zwar unterschiedlich, weisen
aber gemeinsame Muster auf: Oftmals stehen die Täter unter finanziellem
Druck aufgrund eines exzessiven Lebensstils, sie fühlen sich – gemessen
an der getragenen Verantwortung – unterbezahlt oder sie betrügen, um
hochgesteckte finanzielle Ziele zu erreichen.
Daneben begünstigen weitere Faktoren die Wirtschaftdelinquenz: Die
internen Kontrollen weisen Schwächen auf; dem Täter wird zu viel
Vertrauen entgegengebracht und er ist mit zu breitem Handlungsspielraum
ausgestattet. Darüber hinaus ist der Eindruck von fehlender
Wertschätzung (finanziell und symbolisch) ebenfalls ein wichtiges
Element.
Gemäss der Studie sind die Täter auf allen Hierarchie-Stufen
anzutreffen. In den letzten Jahren war jedoch eine Zunahme in der
obersten Führung und bei den Angestellten zu beobachten. Beim oberen
Kader (Senior Management) ereignen sich zwar nach wie vor noch die
meisten Betrugsfälle, aber es hat ein Rückgang stattgefunden. Das hängt
damit zusammen, dass in den letzten Jahren auf dieser Ebene sehr oft
Massnahmen zur Bekämpfung von Betrug eingeführt wurden.
Wesentliche Warnsignale
Auch wenn Betrugsfälle und Veruntreuungen sehr oft aufgrund von Zufällen
erkannt werden, so gibt es doch ein paar Warnsignale, bei denen Vorsicht
geboten ist:
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Wenig oder keinen Ferienbezug; unverhältnismässig viele Überstunden
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Neigung zu Alkohol, Drogen oder Spielsucht
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Auffällig hoher Lebensstandard im Verhältnis zum Lohn
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Ungewöhnliches Ausgabeverhalten
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Sinkende Leistung ohne ersichtlichen Grund
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Sehr gutes Verhältnis zu Kunden/Geschäftspartnern
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Ausweichtaktik oder dominanter Führungsstil/Auftreten
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Fehlende oder unvollständige Akten oder Dokumentation
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Unklare Buchungen, die bei Nachfrage sofort „korrigiert“ werden
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Fehlende Kontrolle über Aktiven der Gesellschaft
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Veränderungen der Cashflow-Bedürfnisse
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Rechnungen von unbekannten Lieferanten
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Unerklärliche Bestandeszunahme an Bargeld oder auf Durchgangskonten
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Stets genau erreichte/eingehaltene Budgets
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Hohe Inventur-Differenzen
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Interessenkonflikte
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Beschwerden/Warnungen von Kunden, Lieferanten, Angestellten
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Dinge, die zu gut sind, um wahr zu sein
Langjährige Mitarbeiter kennen das Unternehmen sehr gut. Sie wissen, wo
die Sicherheitslücken und Schwachstellen sind. Zudem sind sie gut in das
Unternehmen integriert und geniessen das Vertrauen der Vorgesetzten und
Kollegen. Damit haben sie den nötigen Handlungsspielraum. Er fehlt neuen
Mitarbeitern, die oft auch das nötige Wissen nicht haben. Zudem werden
neu eingestellte Arbeitnehmer besser überwacht oder haben keinen Zugriff
auf Konten oder sensitive Daten.
Prävention und Aufdeckung von Betrugsfällen und Veruntreuungen
Die internen Kontrollmechanismen spielen bei der Prävention und bei der
Aufdeckung von Betrugsfällen und Veruntreuungen eine wesentliche Rolle.
Die internen Kontrollen müssen an die Grössenverhältnisse der
Organisation angepasst werden. Es darf keine Einzelunterschriften geben
und das 4-Augenprinzip ist einzuhalten. Über allem steht die
Funktionentrennung. Eine Person sollte die Transaktion nicht
gleichzeitig abwickeln, verwalten und verbuchen können.
Die externe Revision hat einen stark präventiven Charakter. Der Revisor
muss seine Arbeiten mit einer kritischen Grundhaltung angehen und
durchführen. Er achtet auf Sachverhalte, die das Risiko einer
wesentlichen Fehlaussage im Abschluss aufgrund von Delikten erhöhen. Die
von der gesetzlichen Revisionsstelle durchgeführte Abschlussprüfung wie
auch die Prüfung der Existenz des Internen Kontrollsystems beinhalten
jedoch keine systematische Suche nach deliktischen Handlungen.
Wenn Mitarbeiter Hinweise auf Unregelmässigkeiten geben wollen, dann
wenden sie sich – falls die Unternehmung das eingerichtet hat - an die
interne Meldestelle (Compliance-Verantwortlicher) oder an die externe
unabhängige Stelle. Dies kann anonym erfolgen. Man muss jedoch die
rechtlichen Rahmenbedingungen früh kennen, damit man keine Fehler macht,
für die man später zur Rechenschaft gezogen werden kann. So kann man
arbeitsrechtliche und strafrechtliche Folgen vermeiden oder minimieren.
Ansprechpersonen wären auch ein Ombudsmann oder ein Staatsanwalt. Denn
bis jetzt gehen die schweizerischen Gesetze nicht explizit auf die
Besonderheiten von internen Informanten ein. Deshalb empfiehlt die OECD
der Schweiz, so bald wie möglich eine angemessene gesetzliche Grundlage
zu schaffen, um Whistleblower in der Privatwirtschaft zu schützen.
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