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Regelmässig kommt nach Erstellung des provisorischen Jahresabschlusses
für Unternehmer die Frage, wie sie die wohlverdienten Früchte ihrer
Arbeit vom Geschäftskonto in das Privatvermögen überführen. Wir sprechen
hier von Unternehmern, welche nicht nur CEO sondern gleichzeitig auch
Allein- und/oder Familienaktionär sind. Sie haben ihr eigenes Geld
investiert, eine Firma aufgebaut, Arbeitsplätze geschaffen und können
daher frei über die Verwendung des Ergebnisses ihrer unternehmerischen
Tätigkeit entscheiden.
Seit der Umsetzung der Unternehmenssteuerreform II bietet sich mit der
Teilbesteuerung von Dividenden aus qualifizierenden Beteiligungen
(mindestens 10 Prozent) eine Möglichkeit, die immer noch real
existierende Doppelbelastung der Unternehmensgewinne zu mildern. Da wir
hier von einer Entlastung auf Ebene des Aktionärs sprechen, ist also
nicht der Firmensitz massgebend, sondern der Wohnort, das Steuerdomizil
des Aktionärs. So beträgt die Entlastung der Dividendenerträge im Kanton
Basel-Landschaft seit der Steuerperiode 2008 50 Prozent, bei der
Direkten Bundessteuer seit 2009 40 Prozent und endlich ab 2011 auch im
Kanton Basel-Stadt 50 Prozent.
Lohn, Bonus oder Dividende
Der
Unternehmer kann nun also entscheiden, ob er sich zu Lasten des Gewinnes
noch einen Bonus auszahlt, oder ob er lieber Dividende bezieht. Da ein
Bonus, wie übrige Lohnzahlungen, beim Aktionär der normalen
Einkommenssteuer unterliegt, besteht also ein Anreiz, den entsprechenden
Betrag als „privilegierte“ Dividende zu beziehen. Selbstverständlich hat
die planerische Gestaltungsfreiheit des Unternehmers gewisse Grenzen,
welche insbesondere auch von den Sozialversicherungen, allen voran der
AHV, kritisch beurteilt werden. So muss zum Beispiel weiterhin ein
marktüblicher Lohn ausbezahlt werden, welcher der Position, dem
Arbeitspensum usw. Rechnung trägt. Fragen Sie sicherheitshalber ihren
Treuhänder, was akzeptabel ist und was nicht und denken sie dabei auch
an die Altersvorsorge und nicht nur an die kurzfristige Steuerersparnis.
Aktionäre mit Wohnsitz in Basel-Stadt sollten bei der Dividendenplanung
berücksichtigen, dass wie erwähnt eine Teilbesteuerung auf kantonaler
Ebene erst ab 2011 möglich ist.
Ihr Unternehmensgewinn ist nun also in
ihrem Privatvermögen gelandet und sie stellen fest: - so eine Dividende
macht Freude! Doch was tun damit?
Dividendenrendite als Anlagestrategie
Die
Zinslandschaft ist seit mehr als einem Jahr öde geworden. In der Schweiz
erhält man kaum 1 Prozent auf dem Sparbuch und die 10-jährigen
Bundesobligationen weisen eine Rendite von maximal 2 Prozent aus und
Neuemissionen in Euro erreichen bei guten Schuldnern um die 3 Prozent.
Sowohl unsere Nationalbank als auch die Europäische Zentralbank halten
für absehbare Zeit aus Gründen der Konjunkturbelebung an tiefen
Leitzinsen fest. Bei diesem Szenario sind Aktien mit hoher Dividende,
sogenannte Dividendenperlen, plötzlich wieder gesucht.
Entscheidend für einen Aktienkauf sind z.B. die folgenden Fragen:
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Steht
das Unternehmen auf soliden Beinen?
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Ist
das Kurs-Gewinn Verhältnis tief?
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Ist
der Sektor erfolgversprechend?
-
Besteht Dividendenkontinuität über mehrere Jahre?
-
Werden
die Diversifikationsregeln innerhalb des Gesamtvermögens beachtet?
Nach sorgfältiger Prüfung dieser Fragen kann man zurzeit als Beispiele
in die folgenden Unternehmen investieren:
Schweiz in CHF Dividenden-Rendite 09
St. Galler KB N:
4,0%
Swisscom N: 6,0%
Swiss Prime Site N: 5,3%
Zürich Fin. N: 6,7%
Meines Erachtens hat die Dividendenstrategie für den Privatanleger ein
grosses Potential. Oft wird als Nachteil die Besteuerung der Dividenden
als Einkommen beim Privaten angeführt. Hier gilt aber der Grundsatz,
besser ordentliche Steuern auf 4 bis 6 Prozent bezahlen als wie zurzeit
auf 1 bis 3 Prozent bei Sparkonti und Obligationen. Im Weiteren sind die
künftig auf den Dividendenperlen erzielten Kursgewinne im Privatvermögen
steuerfrei. Falls Aktien bereits im Geschäftsvermögen vorhanden sind,
kann die Auszahlung einer Dividende auch in Form dieser Aktien durch
Übertragung anstelle einer Geldüberweisung erfolgen.
Für
die in diesem Sinne optimierte Gestaltung ihres Jahresabschlusses und
ihres Privatvermögens steht ihnen ihr Treuhänder für Fragen gerne zur
Verfügung.
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