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Wer als selbständig Erwerbender keiner
Pensionskasse angehört, hat in der privaten, gebundenen Vorsorge (Säule
3a) die Möglichkeit, in beträchtlichem Umfang ein steuerbegünstigtes
Vorsorgekapital anzusparen.Die jährliche Obergrenze liegt heute bei 20
Prozent des selbständigen Erwerbseinkommens oder maximal 30'960 Franken.
Steuerbegünstigt bedeutet, dass die gesamten Einzahlungen vom
steuerbaren Einkommen in Abzug gebracht werden können. Die Sparbeiträge
können mit einer Risiko- Versicherung gekoppelt werden. Wer in einer
Pensionskasse versichert ist, darf hingegen neben den ordentlichen
Pensionskassenbeiträgen pro Jahr höchstens 6192 Franken in die Säule 3a
einbezahlen.
Selbständig Erwerbende haben alternativ
die Möglichkeit, sich unter gewissen Bedingungen freiwillig einer
Vorsorgeeinrichtung der Säule 2 anzuschliessen. Zwischen den beiden
Varianten bestehen die folgenden wesentlichen Unterschiede.
Vergleich von 2. und 3. Säule
Einkauf
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In der 2. Säule sind Einkäufe von
Beitragsjahren möglich. Tiefere Einkommen in der Vergangenheit bzw. zu
Beginn der Erwerbstätigkeit können also durch Einkäufe ausgeglichen
werden.
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In der Säule 3a können nur die aufgrund
des aktuellen selbständigen Erwerbseinkommens berechneten Beträge
einbezahlt werden. Ein nachträglicher Einkauf bei einem verbesserten
Geschäftsgang ist nicht mehr möglich.
Risikoversicherung
Die Risikoversicherungsbeiträge, welche in
der Säule 3a geleistet werden können, schmälern den Sparanteil, da die
Einzahlungsbegrenzung immer gleich bleibt. Eine gute Risikoversicherung
bedeutet deshalb automatisch eine schlechtere Altersleistung, welche
häufig mit einer zusätzlichen Versicherung, welche nicht vom steuerbaren
Einkommen abgezogen werden kann, ausgeglichen werden muss. Demgegenüber
sind die Risikobeiträge bei der 2. Säule in den Beiträgen bereits
enthalten.
Arbeitgeberanteil
2. Säule und AHV-Berechnung Der
Arbeitgeberanteil an den Beiträgen (Spar- und Risikobeitrag) des
selbständig Erwerbenden an die 2. Säule bildet Geschäftsaufwand der
Gesellschaft und mindert damit gemäss der aktuellen Praxis den Gewinn
aus selbständiger Erwerbstätigkeit, welcher Berechnungsgrundlage für die
AHVBeiträge bildet. Daraus ergibt sich eine Einsparung bei den
Sozialversicherungsabgaben. Die Beiträge an die 3. Säule sind, obwohl
diese den gleichen Zweck wie die 2. Säule verfolgen, AHV-rechtlich nicht
zum Abzug zugelassen.
Maximaler Sparbetrag
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Der maximale Sparbeitrag, welcher in die
2. Säule einbezahlt werden kann, ist wesentlich höher als die
Berenzungen in der Säule 3a. In der 2. Säule kann ein maximaler Lohn
von 774'000 Franken versichert werden. Zu berücksichtigen ist
allerdings, dass der versicherte Lohn den tatsächlichen Verhältnissen
zu entsprechen hat.
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Zusätzlich zu den ordentlichen Beiträgen
an die Säule 2 können jährlich steuerbegünstigt Beiträge an die kleine
Säule 3a von maximal 6'192 Franken geleistet werden.
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Zur Zeit ist die Verzinsung der Guthaben
in der Säule 2 interessanter als in der Säule 3a. Dies kann sich
allerdings auch wieder ändern.
Fazit
Selbständig Erwerbende mit einem hohen
Erwerbseinkommen, welche auch über genügend Liquidität verfügen, um
Einkäufe zu tätigen und hohe Sparbeiträge zu leisten, sind aus
steuerlicher Betrachtung mit der 2. Säule besser beraten als mit der
grossen Säule 3a. Die in der Praxis häufig anzutreffende Situation einer
Säule 3a Vorsorgelösung gekoppelt mit Lebensversicherungen und
zusätzlichen Risikoversicherungen dürfte nur in Zeiten von hohen
Versicherungsüberschüssen interessant sein, denn der versäumte
Steuervorteil wiegt schwer.
Bei einem Entscheid für eine der beiden
Lösungen sollten jedoch nicht nur die steuerlichen Vor- und Nachteile in
Betracht gezogen werden. Es kann sein, dass jemand die etwas grössere
Flexibilität einer Säule 3a bei einer Bank vorzieht und sein dort
angespartes Geld in zweckgebundenen Fonds anlegt, welche bei gutem
Börsengang eine hohe Rendite abwerfen können. Eine genaue Analyse der
jeweiligen Situation durch einen unabhängigen Berater lohnt in jedem
Fall. Das Spar- respektive das Optimierungspotential ist aufgrund der
zumeist sehr hohen Vorsorgeguthaben ganz erheblich. |